Urheberrecht
Das Urheberrecht gehört seit vielen Jahren zu den Hauptberatungsfeldern der Rechtsanwälte und Patentanwälte von Dinter, Kreißig & Partner. Unser Beratungsangebot deckt die gesamte Bandbreite urheberrechtlicher Fragestellungen ab.
Unsere Rechtsanwälte verfügen jahrelange Erfahrung in allen urheberrechtlich relevanten Bereichen.
Unsere Beratungsfelder decken nahezu alle Bereiche des Urheberrechts ab. Dazu gehören: Buch- und Verlagswesen, Zeitungen, Zeitschriften und Internetnews, Internet und Software, Fotografie und Bildrechte, Film und Fernsehen, Musik, bildende Kunst, Design, Architektur.
Zu unseren Mandanten gehören Fotografen, Verlage, Künstler, Softwareunternehmen, Filmproduzenten, Schriftsteller, Komponisten und Unternehmen der Internetwirtschaft mit urheberrechtlichen Angeboten.
Wir vertreten seit vielen Jahren zudem umfangreich im Bereich Filesharing.
Wir erstellen urheberrechtliche Nutzungsverträge, Verlagsverträge und Lizenzverträge und vertreten unsere Mandanten bei der Verhandlung und Aushandlung von urheberrechtlichen Verträgen.
Wir beraten bei Urheberrechtsverletzungen und werden als Vertreter in gerichtlichen Verletzungsverfahren tätig.
Wir beraten unsere Mandanten bei Fragen des weiteren Schutzes Ihrer Urheberrechte durch Geschmacksmuster (Design) oder Marken.
Aktuelle News zum Urheberrecht
Neue Firmenrechtsschutz-Versicherung für Themen des geistigen Eigentums / IP / Verletzung
Wir weisen darauf hin, dass es in der Regel nicht möglich ist, Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Derartige Streitigkeiten waren grundsätzlich von einer Deckungsübernahme... [mehr...]
Birkenstock – kein Urheberrechtsschutz
a) Eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG ist eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst... [mehr...]
Bei „KI-Erfindungen“: Vorsicht bei Verwendung potentiell urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten in Patenten
Das Erfordernis der Ausführbarkeit (§34(4) PatG) kann zum Problem werden, wenn Trainingsdaten in einer Patentanmeldung Verwendung finden, die potentiell urheberrechtlichen Schutz genießen. Als Rechtfertigung kommen gesetzliche Schranken... [mehr...]
UrhG §§2, 16, 19a, 23; UWG §4 Nr. 3 und Nr. 4 - Googly Play
LG Köln, Urt 11.01.24 – 14 O 441/23 1. Bei der Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Spielkonzepts eines Videospiels ist zu beachten, dass die bloße Idee nicht geschützt ist. Eine individuelle geistige... [mehr...]