Musikrecht
Dinter, Kreißig & Partner vertritt Musiker, Musikproduzenten, Musikverlage sowie Texter und Komponisten, Sänger, oder Orchester und andere Unternehmen der Musikbranche in allen Bereichen des Urheberrechts, bei der Erstellung von Verträgen und bei Verletzungen des Urheberrechts.
	Musikverlagsvertrag 
	Remixvertrag
	Tonträgerproduktionsvertrag
	Tonträgerlizenzvertrag
	Tonträgervertriebsvertrag 
	Konzertverträge 
	Filmmusikvertrag
	Bandvertrag (Gründung) 
	Managementvertrag
	Sponsoringverträge
	Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche 
	Abwehr unberechtigter Abmahnungen 
	Abmahnung / Einstweilige Verfügung
Wir helfen unseren Mandanten beim Schutz Ihres Geistigen Eigentums durch Hinterlegung von Texten und Noten, durch die Anmeldung von Werktiteln und die Anmeldung von Marken.
In der Hauptsache erstellen wir jedoch musikrechtliche Verträge und beraten bei Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern.
Dinter, Kreißig & Partner ist seit vielen Jahren im Bereich Filesharing tätig und verfügt deshalb über umfangreiche Erfahrung auf außergerichtlicher und gerichtlicher Ebene.
 
			 	

