Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Die Durchführung eines Squeeze-out-Verfahrens setzt voraus, dass ein Hauptaktionär 95 % der Aktien als tatsächlicher Eigentümer hält. Erreicht er diese Quote nur vorübergehend und auch nur zum Zweck der Verfahrenseinleitung, genügt dies nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht. So sahen die Richter die Einleitung eines Verfahrens als rechtsmissbräuchlich an, nachdem der Hauptaktionär sich die fehlenden Aktien durch ein Wertpapierdarlehen besorgt hatte. Dieses war von vornherein nur zur Initiierung des Umwandlungsverfahrens abgeschlossen worden. Zwar erlangte der Hauptaktionär hierdurch formal eine Eigentümerposition. Bei wirtschaftlicher Betrachtung war diese jedoch nur vorübergehend und spielt somit keine Rolle.