Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Ein Computerdienstleister kann davon ausgehen, dass Unternehmen regelmäßig eine Vollsicherung ihrer Geschäftsdaten vornehmen. Daher haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die bei einem Systemausfall aufgrund fehlender Sicherungen entstehen. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte somit auch ein Unternehmen keinen Erfolg, das seinen Schaden von einem beauftragten Dienstleister ersetzt verlangte.
Im Vorfeld von Serverarbeiten, für die das Unternehmen den Dienstleister beauftragt hatte, kam es zu einem Systemausfall. Der Schaden entstand vor allem durch unzureichende Sicherungsmaßnahmen des Auftraggebers. Die Richter sahen hierin ein deutlich überwiegendes Mitverschulden, denn für die Mitarbeiter des Dienstleisters waren die mangelhaften Sicherungsvorkehrungen nicht ersichtlich gewesen.